Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung?
#2
Sehr geehrter Herr Harler,

hier finden Sie Hinweise zur Abgrenzung zwischen laufenden Betriebsausgaben und nachträglichen Anschaffungskosten bei Software-Updates: RV/0480-I/10

Steuerrechtlich wird es weitgehend unproblematisch sein, wenn Betriebsausgaben (AfA) durch die Aktivierung später anfallen. Es könnten sich aber (im Haftungsfall) bilanzrechtliche Fragen hinsichtlich des Vermögensausweises stellen.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung? - von Steuerexperte - 18.11.2020, 18:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste