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Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung?
#2
Sehr geehrter Herr Harler,

hier finden Sie Hinweise zur Abgrenzung zwischen laufenden Betriebsausgaben und nachträglichen Anschaffungskosten bei Software-Updates: RV/0480-I/10

Steuerrechtlich wird es weitgehend unproblematisch sein, wenn Betriebsausgaben (AfA) durch die Aktivierung später anfallen. Es könnten sich aber (im Haftungsfall) bilanzrechtliche Fragen hinsichtlich des Vermögensausweises stellen.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung? - von Steuerexperte - 18.11.2020, 18:29

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