19.11.2020, 14:19
Guten Tag,
zivilrechtlich kann auch eine juristische Person Fruchtnießer sein. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings sehr streng. Der GmbH sollte nur nach gründlicher Planung ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden.
Viele Grüße
zivilrechtlich kann auch eine juristische Person Fruchtnießer sein. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings sehr streng. Der GmbH sollte nur nach gründlicher Planung ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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