Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fruchtgenußrecht
#2
Guten Tag,

zivilrechtlich kann auch eine juristische Person Fruchtnießer sein. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings sehr streng. Der GmbH sollte nur nach gründlicher Planung ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Fruchtgenußrecht - von bernadette - 19.11.2020, 12:58
RE: Fruchtgenußrecht - von Steuerexperte - 19.11.2020, 14:19
RE: Fruchtgenußrecht - von bernadette - 19.11.2020, 14:30
RE: Fruchtgenußrecht - von Steuerexperte - 23.11.2020, 11:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste