20.11.2020, 10:35
Noch eine letzte Rückfrage - vielen Dank für die Hilfe & Antworten im Voraus!
ad Beispiel:
November 0% Arbeitsleistung
Dezember 45% Arbeitsleistung
Jänner 45% Arbeitsleistung
Wenn nun also eine durchschnittliche (Mindest)Arbeitszeit von 30% beantragt wird, kann dann der November mit tatsächlich 0,00 Arbeitszeit mit dem AMS abgerechnet werden oder muss hier trotz 0,00 Arbeitszeit dennoch der durchschnittliche Wert von 30% Arbeitsstunden abgerechnet werden?
Und was wäre wenn unerwartet nicht nur im November, sondern auch im Dezember 0% Arbeitsleistung eintreten, dafür jedoch im Jänner 90-100% ? Müsste man den Jänner für den Dienstnehmer wieder regulär entlohnen (anstatt Nettoersatzrate der reguläre Lohn 100%) oder darf hier immer durchgerechnet werden?
Danke & lg
ad Beispiel:
November 0% Arbeitsleistung
Dezember 45% Arbeitsleistung
Jänner 45% Arbeitsleistung
Wenn nun also eine durchschnittliche (Mindest)Arbeitszeit von 30% beantragt wird, kann dann der November mit tatsächlich 0,00 Arbeitszeit mit dem AMS abgerechnet werden oder muss hier trotz 0,00 Arbeitszeit dennoch der durchschnittliche Wert von 30% Arbeitsstunden abgerechnet werden?
Und was wäre wenn unerwartet nicht nur im November, sondern auch im Dezember 0% Arbeitsleistung eintreten, dafür jedoch im Jänner 90-100% ? Müsste man den Jänner für den Dienstnehmer wieder regulär entlohnen (anstatt Nettoersatzrate der reguläre Lohn 100%) oder darf hier immer durchgerechnet werden?
Danke & lg