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KUA Phase 3 SVP - Lockdown
#7
Sie rechnen jedenfalls den November mit jenen Werten ab, die Sie tatsächlich haben (ev. 100 %).

In weiterer Folge jedoch muss man im Durchschnitt der gesamten Kurzarbeitsperiode die 30 % erreichen, damit nicht im Nachhinein die AMS-Beihilfenrückforderung ins Haus steht. Es wäre aber auch möglich, bis zum Ende der Kurzarbeitsperiode noch die Beilage 2 beim AMS mit Änderungsantrag einzureichen.

Sollte dann in einem der Kalendermonate während der Kurzarbeit das Entgelt infolge Arbeitsleistung und sonstige Entgeltsfortzahlung höher liegen als das Mindestbruttoentgelt, dann wäre tatsächlich dieses Entgelt, das sich infolge dieser Arbeitsleistung ergibt, zu bezahlen, da es im Gegensatz zu Phase 1 keine Durchrechnung des Entgelts mehr gibt. Eine Ausnahme gibt es allerdings, die aber vermutlich bei Ihnen kein Thema sein wird: wenn man den betreffenden Arbeitnehmer oder die betreffende Arbeitnehmerin zu einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß der SPV 8.0 verpflichtet und dadurch in einem Kalendermonat das Entgelt höher läge als das Mindestbruttoentgelt: in diesem Fall nämlich dürfte man eine Durchrechnung ausdrücklich vereinbaren, wenn der Arbeitnehmer während dieser Maßnahme vom Dienst freigestellt wurde.
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KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von Daniel - 11.11.2020, 11:21
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von Daniel - 12.11.2020, 09:38
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 18.11.2020, 16:51
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 20.11.2020, 10:35
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.11.2020, 15:52
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 20.11.2020, 17:21

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