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SEG / Urlaub / geringfügig beschäftigt
#2
Ja, in jedem Fall. Dann wird er für diesen Kalendermonat vollversichert.

Zudem wird es ganz blöd, wenn er parallel Arbeitslosengeld bezieht (oder Notstandshilfe). Denn dann müsste er für einen ganzen Monat ausscheiden, damit er dann wieder in die AMS-Bezüge reinkommt, sonst verliert er die nicht nur für den vollversicherten Monat, sondern auch für die Monate danach.
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RE: SEG / Urlaub / geringfügig beschäftigt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2020, 18:28

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