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Kürzung Sonderzahlung bei unbezahltem Urlaub
#2
Im Nomalfall ist das tatsächlich so.

Sonderzahlungen sind aber Sache des jeweiligen Kollektivvertrages, weshalb man auch diese Frage nur über den KV im Detail wird klären können.

Aber ich würde hier einfach die Sonderzahlungen nach jenen Regelung aliquotieren, die auch bei Ein- oder Austritt während des Jahres gelten. 

Das bedeutet, dass weniger Sonderzahlungen ausbezahlt werden.
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RE: Kürzung Sonderzahlung bei unbezahltem Urlaub - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2020, 17:04

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