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Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun
#2
Lieber Herr Kurzböck,

würden Sie auch eine neue Lohnart für die "EFZ Sonderzahlung nach §32 Epidemiegesetz" anlegen oder die Sonderzahlung normal auszahlen und nur bei dem Vergütungsantrag dann mitberechnen?
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RE: Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun - von AnVR - 26.11.2020, 12:15

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