Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun
#3
Meiner Ansicht nach sind Sonderzahlungen nicht Teil des regelmäßigen Entgelts nach § 32 Epidemiegesetz.

Dass sie dennoch bei der Rückerstattung irgendwie mit dabei sind, ist sicherlich erfreulich, wenngleich kabarettreif betreffend des WIE.

Aber eine getrennte Lohnart würde ich derzeit dafür nicht anlegen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 14:10

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste