26.11.2020, 14:10
Meiner Ansicht nach sind Sonderzahlungen nicht Teil des regelmäßigen Entgelts nach § 32 Epidemiegesetz.
Dass sie dennoch bei der Rückerstattung irgendwie mit dabei sind, ist sicherlich erfreulich, wenngleich kabarettreif betreffend des WIE.
Aber eine getrennte Lohnart würde ich derzeit dafür nicht anlegen.
Dass sie dennoch bei der Rückerstattung irgendwie mit dabei sind, ist sicherlich erfreulich, wenngleich kabarettreif betreffend des WIE.
Aber eine getrennte Lohnart würde ich derzeit dafür nicht anlegen.