Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aktenvernichtung Nebenleistung?
#2
Ich empfehle beide Leistungen mit 20% zu verrechnen, eine unselbständige Nebenleistung sehe ich hier nicht (UStR Rz 347).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Aktenvernichtung Nebenleistung? - von Irene - 30.11.2020, 13:58
RE: Aktenvernichtung Nebenleistung? - von Steuerexperte - 01.12.2020, 13:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste