01.12.2020, 15:19
Ich häng mich hier gerde mal an
der Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach §32 (Absoderungsbescheid) darf nicht als Ausfallstunden bei der Kurzarbeit berücksichtigt werden und
zählt bezüglich der Durchrechnung nach der Kurzarbeit als geleistete Stunden, wenn es dabei geht die Mindestarbeitszeit nicht zu über- oder unterschreiten.
bin ich da schon auf dem richtigen Weg
danke
der Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach §32 (Absoderungsbescheid) darf nicht als Ausfallstunden bei der Kurzarbeit berücksichtigt werden und
zählt bezüglich der Durchrechnung nach der Kurzarbeit als geleistete Stunden, wenn es dabei geht die Mindestarbeitszeit nicht zu über- oder unterschreiten.
bin ich da schon auf dem richtigen Weg
danke