03.12.2020, 13:46
Guten Tag,
außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".
Viele Grüße
außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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