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Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun
#7
Weder noch.

Es handelt sich um eine "neutrale Zeit", für die es eine Ersatzleistung gibt.

Das Berechnungsschema habe ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, Seite 48 dargestellt.
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RE: Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2020, 19:07

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