05.12.2020, 08:53
Da müssen sie unterscheiden.
Diese Zuschüsse/Beihilfen sind zwar steuerfrei aber bei den meisten kommt es zu einer Aufwandskürzung. Steuerfreie Beihilfen kürzen die damit unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen.
Kurzarbeitsbeihilfe: Entweder sie berücksichtigen sowohl die Beihilfe als auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen in der MWR oder sie berücksichtigen keines von beiden.
Härtefallfonds: Der ist tatsächlich steuerfrei da dem gegenüber keine unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen stehen.
Sie müssen sich das bei jeder Beihilfe einzeln ansehen. Z.B. kann der Fixkostenzuschuss eine Mischform sein. Sämtliche Aufwendungen, außer der Unternehmerlohn, sind zu kürzen da dem Unternehmerlohn keine Aufwendungen gegenüberstehen.
Diese Zuschüsse/Beihilfen sind zwar steuerfrei aber bei den meisten kommt es zu einer Aufwandskürzung. Steuerfreie Beihilfen kürzen die damit unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen.
Kurzarbeitsbeihilfe: Entweder sie berücksichtigen sowohl die Beihilfe als auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen in der MWR oder sie berücksichtigen keines von beiden.
Härtefallfonds: Der ist tatsächlich steuerfrei da dem gegenüber keine unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen stehen.
Sie müssen sich das bei jeder Beihilfe einzeln ansehen. Z.B. kann der Fixkostenzuschuss eine Mischform sein. Sämtliche Aufwendungen, außer der Unternehmerlohn, sind zu kürzen da dem Unternehmerlohn keine Aufwendungen gegenüberstehen.