09.12.2020, 17:20
Sehr geehrter Herr Harler,
die steuerliche Behandlung von Abbruchkosten und Restbuchwert hängt vom Gebäudezustand ab. Das Thema ist tatsächlich heikel. Wenn Sie möchten, können Sie mich per PN oder Email kontaktieren und wir besprechen das unverbindlich im Detail.
Viele Grüße
die steuerliche Behandlung von Abbruchkosten und Restbuchwert hängt vom Gebäudezustand ab. Das Thema ist tatsächlich heikel. Wenn Sie möchten, können Sie mich per PN oder Email kontaktieren und wir besprechen das unverbindlich im Detail.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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