11.03.2019, 15:01
Nein. Es erfolgt die Betrachtung definitiv je Dienstverhältnis separat (je "Beitragsgrundlage").
Eine Nachverrechnung wie im Falle einer nachzuversichernden geringfügigen Beschäftigung im Falle mehrfacher Beschäftigung mit finaler Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gibt es hier Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht.
Eine Nachverrechnung wie im Falle einer nachzuversichernden geringfügigen Beschäftigung im Falle mehrfacher Beschäftigung mit finaler Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gibt es hier Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht.