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Rückerstattung Epidemiegesetz
#5
Ich möchte zu der Rückerstattung der Quarantäne auch meine Erfahrung kundtun.

Wir waren sehr überrascht, dass wir vom Magistrat eine Rückmeldung auf unseren am 31.08.2020 eingebrachten Antrag für die Vergütung der Entgeltfortzahlung gem. § 32 Epidemiegesetz erhalten haben. Es hat nur gute 3 Monate gedauert ;-)

Dabei hat es sich um einen Arbeiter gehandelt, der regelmäßig Überstunden und Zulagen ausbezahlt bekommt.

Wir haben dann wie auch beim Krankenstand für die letzten 3 Monate vor Quarantäne die durchschn. Überstunden/Zulagen bezahlt und auch im Antrag für die Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz hineingerechnet.

Die bearbeitende Dame hat uns dann per E-Mail mitgeteilt, dass variable Bezugsteile wie Zuschläge und Zulagen NICHT erstattet bzw. berücksichtigt werden, sondern nur regelmäßig fixe und monatlich gleichbleibende Zulagen.

Ich habe ihr dann vom Bundesministerium den Erlass für die Vollziehung der Berechnung des Verdienstentganges und das Entgeltfortzahlungsgesetz gemailt.

Die Bearbeiterin bleibt aber auf ihrer Behauptung, dass dieser 3-Monatsdurchschnitt der Üstd./Zulagen während der Quarantäne von der Berhörde nicht zu erstattet ist.

Wir haben jetzt einen Bescheid mit einer Teilstattgabe erhalten , mit der Info, dass wir ja jetzt eine Beschwerde gegen den Bescheid erheben können.

Ich bin schon der Meinung, dass der Üstd-/Zulagen-Durchschnitt für den Quarantänezeitraum bezahlt werden muss und die Behörden dies auch erstatten müssen.

Wenn wir jedes Mal wegen der Durchschnittszahlung eine Beschwerde  gegen diese Bescheide einreichen müssen.......na gute Nacht.

Entweder kenn ich mich nicht mehr aus (ich zweifle schon an mir) oder diese Dame.

Hat wer schon Erfahrung damit gemacht?  

LG
Silvia
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Rückerstattung Epidemiegesetz - von Robert - 30.11.2020, 09:51
RE: Rückerstattung Epidemiegesetz - von a.s - 30.11.2020, 12:17
RE: Rückerstattung Epidemiegesetz - von Robert - 01.12.2020, 08:36
RE: Rückerstattung Epidemiegesetz - von Silvia.Ha - 14.12.2020, 14:16
RE: Rückerstattung Epidemiegesetz - von Robert - 15.12.2020, 07:07
RE: Rückerstattung Epidemiegesetz - von KMst - 15.12.2020, 11:01

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