14.12.2020, 14:39
zu Frage 1:
Hier wäre der Anhang 2 ausgefüllt im Zuge des Verlängerungsbegehrens (e-ams) auszufüllen und hochzuladen
zu Frage 2:
Das sollte normalerweise möglich sein, da ein 100 %iger Ausfall ja auch in "Nicht-Lock-Down-Betrieben" möglich ist (allerdings mit der Auflage, dass in den übrigen Monaten die Mindestarbeitszeit erreicht werden muss).
zu Frage 3:
Man kann das Stundenaufstockungsbegehren definitiv noch per Ende des KUA-Zeitraumes einreichen. Das ist korrekt. Was ich nicht garantieren ist, ist Ihre Befürchtungen zu zerstreuen. Das AMS ist immer für (negative) Überraschungen gut. Hier würde ich das direkte Gespräch mit dem AMS riskieren.
Hier wäre der Anhang 2 ausgefüllt im Zuge des Verlängerungsbegehrens (e-ams) auszufüllen und hochzuladen
zu Frage 2:
Das sollte normalerweise möglich sein, da ein 100 %iger Ausfall ja auch in "Nicht-Lock-Down-Betrieben" möglich ist (allerdings mit der Auflage, dass in den übrigen Monaten die Mindestarbeitszeit erreicht werden muss).
zu Frage 3:
Man kann das Stundenaufstockungsbegehren definitiv noch per Ende des KUA-Zeitraumes einreichen. Das ist korrekt. Was ich nicht garantieren ist, ist Ihre Befürchtungen zu zerstreuen. Das AMS ist immer für (negative) Überraschungen gut. Hier würde ich das direkte Gespräch mit dem AMS riskieren.