Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht
#1
Genügt es, wenn einmal jährlich ein Auszug abgerufen wird und eventuelle Änderungen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden?
Oder muss gesondert eine Meldung gemacht werden, dass die Daten überprüft wurden? Falls ja, kann mir jemand mitteilen wo ich im Register diese Meldung machen kann.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht - von Silvia - 16.12.2020, 10:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste