16.12.2020, 10:19
Abfertigungszuschläge nach dem BUAG für das Kalenderjahr 2021
Der Zuschlag für die Finanzierung der "Abfertigung ALT" sowie der "Abfertigung NEU" wurde im Rahmen der BUAG-Zuschlagsverordnung der Höhe nach auch für das Kalenderjahr 2021 bestätigt (KV-Stundenlohn x 1,2 x 1,5 je Anwartschafts- oder Kalenderwoche).
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/564/20201215
Der Zuschlag für die Finanzierung der "Abfertigung ALT" sowie der "Abfertigung NEU" wurde im Rahmen der BUAG-Zuschlagsverordnung der Höhe nach auch für das Kalenderjahr 2021 bestätigt (KV-Stundenlohn x 1,2 x 1,5 je Anwartschafts- oder Kalenderwoche).
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/564/20201215