18.12.2020, 15:42
Aus abgabenrechtlicher Sicht gibt es keine Verpflichtung in puncto Kollektiv oder Gruppe zu beachten.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht könnte es sein, dass man sich erklären muss, warum der oder die eine etwas bekommt und der oder die andere nicht.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht könnte es sein, dass man sich erklären muss, warum der oder die eine etwas bekommt und der oder die andere nicht.