Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz- Lohnnebenkostenfreiheit
#1
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzverwaltung

Sie haben mitgeteilt, dass Entgelt Lohnnebenkostenfrei behandelt werden kann. Dürfte ich Sie bitte um Bekanntgabe wann offizielle Aussage dazu kommt.

mfg
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz- Lohnnebenkostenfreiheit - von Andrea2001 - 20.12.2020, 00:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste