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Trinkgeldersatz auch für Dezember?
#1
Darf in der Gastro der Trinkgeldersatz auch für Dezember abgerechnet werden? 
Und wie schauts bei den Friseuren aus, gibt es da schon Neuigkeiten?

Laut AMS darf man es abrechnen?


lt. AMS Homepage:
"Die Abgeltung für den Trinkgeldentfall kann von Unternehmen der ÖNACE Klassifikationen 55 (Beherbergung),
56 (Gastgewerbe), 86.90-9 (sonstiges Gesundheitswesen), 96.02 (Friseur- und
Kosmetiksalons), 96.04-1 (Schlankheits- und Massagezentren) und 96.09 (Erbringung
von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.) in der Teilabrechnung für November und
Dezember 2020 berücksichtigt werden" 
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Trinkgeldersatz auch für Dezember? - von KMst - 21.12.2020, 14:36

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