21.12.2020, 23:02
Das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit wird auf den neuen Wert angepasst und somit zu 100 % bezahlt.
Die BV-Beitragsgrundlage steigt mit.
Die SV-Beitragsgrundlage steigt leider nicht mit, sondern erst ab dem Datum der nächsten Verlängerung.
Die genaue Darstellung finden Sie übrigens im BMAFJ-Leitfaden zur Lohnverrechnung in der Kurzarbeit. Dort habe ich zu Ihren Fragen die Lösungen aus Anlass der Phase 3 verfasst (ab Seite 93).
https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:6fdeb4e9....2020).pdf
Die BV-Beitragsgrundlage steigt mit.
Die SV-Beitragsgrundlage steigt leider nicht mit, sondern erst ab dem Datum der nächsten Verlängerung.
Die genaue Darstellung finden Sie übrigens im BMAFJ-Leitfaden zur Lohnverrechnung in der Kurzarbeit. Dort habe ich zu Ihren Fragen die Lösungen aus Anlass der Phase 3 verfasst (ab Seite 93).
https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:6fdeb4e9....2020).pdf