23.12.2020, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2020, 17:52 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Den KV-Text samt Handlungsanleitung (ist wie im Friseurgewerbe) findet man hier:
https://www.wko.at/service/kollektivvert...ona-zulage
Auch hier hat man aus LV-Sicht Zeit bis Mitte Februar 2021, um diese Zulage rückwirkend abgabenfrei in der LV zu berücksichtigen.
Auch die Kurzarbeitsbeihilfe könnte man rückwirkend korrigieren, wenn man sich schon ohne Corona-Zulage eingereicht hat.
https://www.wko.at/service/kollektivvert...ona-zulage
Auch hier hat man aus LV-Sicht Zeit bis Mitte Februar 2021, um diese Zulage rückwirkend abgabenfrei in der LV zu berücksichtigen.
Auch die Kurzarbeitsbeihilfe könnte man rückwirkend korrigieren, wenn man sich schon ohne Corona-Zulage eingereicht hat.