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Epedemiegesetz, Selbständig und Eltern ... Vergütung bei Sperre der Kinder?
#2
"Angestellte Eltern" erhalten auch keine Vergütung nach § 32 Epidemiegesetz, wenn das Kind in Quarantäne muss.

Dafür gibt es die Sonderbetreuungszeit, im Zuge welcher der Arbeitgeber das fortbezahlte Entgelt zu 100 % vergütet bekommt.

Für Selbständige gibt es hier meines Wissens eher nichts Vergleichbares.
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RE: Epedemiegesetz, Selbständig und Eltern ... Vergütung bei Sperre der Kinder? - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.01.2021, 21:30

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