03.01.2021, 21:30
"Angestellte Eltern" erhalten auch keine Vergütung nach § 32 Epidemiegesetz, wenn das Kind in Quarantäne muss.
Dafür gibt es die Sonderbetreuungszeit, im Zuge welcher der Arbeitgeber das fortbezahlte Entgelt zu 100 % vergütet bekommt.
Für Selbständige gibt es hier meines Wissens eher nichts Vergleichbares.
Dafür gibt es die Sonderbetreuungszeit, im Zuge welcher der Arbeitgeber das fortbezahlte Entgelt zu 100 % vergütet bekommt.
Für Selbständige gibt es hier meines Wissens eher nichts Vergleichbares.