Danke für die Info, aber die anscheinend unterschiedlichen Haltungen von ÖGK und BMF verwirren mich grad:
- Im ASVG ist ja der AlV-Beitrag nicht geregelt, was offenbar der Grund dafür ist, dass hinsichtlich § 32/3 EpG dessen „Refundierung“ verweigert wird. Sieht das die ÖGK anders ?
- Nimmt auch das BMF Entgelt von 3. Seite an ?