Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli
#5
zu Frage 1: Nein, das hat damit absolut nichts zu tun.

zu Frage 2: die Finanzverwaltung geht von Arbeitslohn von dritter Seite aus.

Soweit ich Ihnen helfen konnte, habe ich dies bis hierher gerne getan.

Schönes Wochenende!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2021, 18:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste