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Deadline für rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Be
#1
Deadline für rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Beginn ab 1.12.2020 ==> 20.01.2021

Soeben konnte ich in Erfahrung bringen, dass heute "grünes Licht" für die Deadline 20. Jänner 2021 in Bezug auf rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Beginn ab Anfang Dezember 2020 gegeben wurde.

Auf den AMS-Seiten steht derzeit noch der 14. Jänner 2021,  auf der WKO-Seite steht der 20. Jänner 2021. Beide hatten "gewissermaßen" Recht, aber nun "steht" der 20. Jänner 2021, insoweit haben Sie nun Gott-sei-Dank ein wenig mehr zeitliche Luft.

Für Zeiträume ab 1. Jänner 2021 bis 31. Jänner 2021 wird der 20. Februar 2021 die Deadline sein etc.
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Deadline für rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Be - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2021, 18:56

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