14.01.2021, 16:16
Guten Tag,
kurzgefasst und ohne auf Details einzugehen, ist der erste Fall unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit, während stille Reserven des Gebäudes im zweiten Fall grundsätzlich besteuert werden.
Viele Grüße
kurzgefasst und ohne auf Details einzugehen, ist der erste Fall unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit, während stille Reserven des Gebäudes im zweiten Fall grundsätzlich besteuert werden.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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