19.01.2021, 10:56
Guten Morgen!
Bitte um Eure Hilfe:
Gastro, Kurzarbeit Nov,Dez,Jan und Lockdownbedingt nun insgesamt für alle 3 Monate 0% Arbeitszeit
1. Jetzt im Jänner muss die Mindestarbeitszeit von 3 x 10% trotzdem abgerechnet werden? oder gibt es für Dauer-Lockdown betroffene Unternehmen irgendeine Ausnahmeregelung?
2. Können die 30% auch als Urlaubskonsum abgerechnet werden?
Danke und lg
Bitte um Eure Hilfe:
Gastro, Kurzarbeit Nov,Dez,Jan und Lockdownbedingt nun insgesamt für alle 3 Monate 0% Arbeitszeit
1. Jetzt im Jänner muss die Mindestarbeitszeit von 3 x 10% trotzdem abgerechnet werden? oder gibt es für Dauer-Lockdown betroffene Unternehmen irgendeine Ausnahmeregelung?
2. Können die 30% auch als Urlaubskonsum abgerechnet werden?
Danke und lg