27.01.2021, 22:28
Die Ausfallstunden können praktisch bis zum letzten arbeitsrechtlichen Tag geltend gemacht werden.
Dabei ist der Ausgangswert der Normalstunden auch (nur) bis zu diesem Tag fiktiv zu ermitteln (also jene NAZ, die man ohne Kurzarbeit hätte bzw. jene NAZ, die vor der Kurarbeit maßgeblich war).
Die Urlaubsersatzleistung ändert da nix daran.
Die Tatsache, dass jemand selber kündigt, ist auch eine anerkannte Begründung warum der Beschäftigtenstand sinkt.
Mehr kann ich von außen nicht erläuternd beitragen.
Dabei ist der Ausgangswert der Normalstunden auch (nur) bis zu diesem Tag fiktiv zu ermitteln (also jene NAZ, die man ohne Kurzarbeit hätte bzw. jene NAZ, die vor der Kurarbeit maßgeblich war).
Die Urlaubsersatzleistung ändert da nix daran.
Die Tatsache, dass jemand selber kündigt, ist auch eine anerkannte Begründung warum der Beschäftigtenstand sinkt.
Mehr kann ich von außen nicht erläuternd beitragen.