10.02.2021, 13:01
In welchem Jahr ist der Umsatzersatz ertragsteuerlich zu berücksichtigen?
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?