10.02.2021, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2021, 13:59 von sattler susanne.)
hmmm..... ja das ist so ein Thema
Einerseits gibt es ja den § 19 ESTG zeitliche Zuordnung von Einnahmen
Insbesondere wird das beim Fixkostenzuschuss (hier müssen ja die Aufwände neutralisiert werden) und beim Umsatzersatz interessant.
Würde aber meinen, dass diese beiden Vergütungen in das Entstehungsjahr gehören.
Bin mir aber auch noch nich ganz schlüssig bzw. habe ich mich bis jetzt noch nicht damit auseinander gesetzt.
LG
Einerseits gibt es ja den § 19 ESTG zeitliche Zuordnung von Einnahmen
Insbesondere wird das beim Fixkostenzuschuss (hier müssen ja die Aufwände neutralisiert werden) und beim Umsatzersatz interessant.
Würde aber meinen, dass diese beiden Vergütungen in das Entstehungsjahr gehören.
Bin mir aber auch noch nich ganz schlüssig bzw. habe ich mich bis jetzt noch nicht damit auseinander gesetzt.
LG