19.02.2021, 10:13
(10.02.2021, 13:01)Silvia schrieb: In welchem Jahr ist der Umsatzersatz ertragsteuerlich zu berücksichtigen?Ich hatte vorige Woche ein WKO Seminar, da wurde gesagt der Lockdown Umsatzersatz gehört auch bei E-A-R ins Jahr 2020
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?