19.02.2021, 13:58
Hätte ich jetzt eigentlich keinen Zweifel daran das inklusive Zulage anzusetzen
Es ist aufgrund der Regelmäßigkeit definitiv Teil der Entgeltfortzahlung und laut AUVA ist "für die Berechnung im Antrag stets das Bruttoentgelt ohne Lohnnebenkosten unter Außerachtlassung allfällig während der Arbeitsverhinderung anfallender und geleisteter Sonderzahlungen anzugeben".
Es ist aufgrund der Regelmäßigkeit definitiv Teil der Entgeltfortzahlung und laut AUVA ist "für die Berechnung im Antrag stets das Bruttoentgelt ohne Lohnnebenkosten unter Außerachtlassung allfällig während der Arbeitsverhinderung anfallender und geleisteter Sonderzahlungen anzugeben".