25.02.2021, 16:17
Hallo KMst!
Danke für die Rückmeldung. Ich dachte schon, dass ich einen kompletten Knopf im Denken habe. Aber das dürfte dann doch nicht so einfach zu lösen sein. Oder ich denke einfach zu kompliziert ...
Wie werden Überstunden über der NAZ berücksichtigt?
z.B. NAZ 100% 167 Stunden
dazu kommen noch 16,7 Überstunden (der Einfachheit halber)
habe ich dann in diesem Monat 110%?
sprich:
erfolgt die Berechnung mit max. 100% Arbeitszeit bzw. 0% Arbeitszeitausfall wie oben beschrieben
oder sind alle geleisteten Stunden (NAZ + ÜST) der einzelnen Monate zusammenzurechnen
und den potentiell zu leistenden Arbeitsstunden gegenüberzustellen?
Je nach Berechnung ergibt sich ja ein anderer %Satz.
Den Februar habe ich noch nicht und ich möchte den Arbeitgeber auf das Problem hinweisen, damit es sich dann Ende März nicht ev. gerade wegen weniger Stunden nicht ausgeht und er die Beihilfe für Oktober zurückzahlen muss.
Dankeschön!
Danke für die Rückmeldung. Ich dachte schon, dass ich einen kompletten Knopf im Denken habe. Aber das dürfte dann doch nicht so einfach zu lösen sein. Oder ich denke einfach zu kompliziert ...
Wie werden Überstunden über der NAZ berücksichtigt?
z.B. NAZ 100% 167 Stunden
dazu kommen noch 16,7 Überstunden (der Einfachheit halber)
habe ich dann in diesem Monat 110%?
sprich:
erfolgt die Berechnung mit max. 100% Arbeitszeit bzw. 0% Arbeitszeitausfall wie oben beschrieben
oder sind alle geleisteten Stunden (NAZ + ÜST) der einzelnen Monate zusammenzurechnen
und den potentiell zu leistenden Arbeitsstunden gegenüberzustellen?
Je nach Berechnung ergibt sich ja ein anderer %Satz.
Den Februar habe ich noch nicht und ich möchte den Arbeitgeber auf das Problem hinweisen, damit es sich dann Ende März nicht ev. gerade wegen weniger Stunden nicht ausgeht und er die Beihilfe für Oktober zurückzahlen muss.
Dankeschön!