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Aushilfskraft
#1
ein Unternehmer (Fliesenleger) würde einen Dienstnehmer beschäftigen, der hin und wieder an Wochenenden zu Baustellen mitfährt

dieser Dienstnehmer hat ein Dienstverhältnis (40 Std) bei einem anderen Arbeitgeber - (bzgl. Zusage des AG über ein DV nebenbei ist natürlich abzuklären)

wenn der geringfügige Dienstnehmer "Aushilfskraft" nur hin und wieder an einem Samstag tätig wird, würdet ihr dem Klienten raten, dass er den DN immer an- und abmeldet oder könnte man das DV durchlaufen lassen und die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen?

danke
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Aushilfskraft - von BERNI - 01.03.2021, 16:06
RE: Aushilfskraft - von rov - 01.03.2021, 16:55
RE: Aushilfskraft - von ProF - 01.03.2021, 17:52
RE: Aushilfskraft - von rov - 01.03.2021, 19:17

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