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Potenitell zu leistende Arbeitsstunden in Kurzarbeit
#4
Das AMS beurteilt nicht die Arbeitsstunden (also die 10 %), sondern die Ausfallstunden (also die 90 %).

Somit muss man die Normalstunden des relevanten Monats ermitteln, die "möglich sind", wenn es keine Kurzarbeit gäbe und von dieser Stundensumme jene Stunden in Abzug bringen, die auf Feiertage entfallen würden (oder "von Haus aus" diese reduzierte Stundenzahl heranziehen) und auch die auf Urlaubstage entfallenden Stunden in Abzug bringen (ebenso auf Basis jenes Beschäftigungszeitausmaßes, das vor der Kurzarbeit galt) ==> Basis 1. Davon wiederum ziehen Sie die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab, was zu Basis 2 führt. Basis 2 darf maximal 90 % von Basis 1 ausmachen. Den Rest finden Sie dann in der beschriebenen Ausgabe.
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RE: Potenitell zu leistende Arbeitsstunden in Kurzarbeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.03.2021, 17:15

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