10.03.2021, 08:31
Guten Morgen,
ich beziehe mich auf den Artikel des akt. Böb Journals Seite 49 Ausfallsbonus:
.... muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% im Vergleich zum selben Monat 2019 vorliegen
in den Richtlinien AUSFALLSBONUS lese ich:
4.5.1 Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020
bzgl. FKZ steht sehr wohl in den Richtlinien:
... wobei sich der Umsatzausfall in diesem Fall aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019 ergibt
ich bitte um kurze Stellungnahme, danke
ich beziehe mich auf den Artikel des akt. Böb Journals Seite 49 Ausfallsbonus:
.... muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% im Vergleich zum selben Monat 2019 vorliegen
in den Richtlinien AUSFALLSBONUS lese ich:
4.5.1 Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020
bzgl. FKZ steht sehr wohl in den Richtlinien:
... wobei sich der Umsatzausfall in diesem Fall aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019 ergibt
ich bitte um kurze Stellungnahme, danke