14.03.2019, 16:56
Ich nehme an alle Kunden sind VSt-abzugsberechtigt.
Fall 1
Nettobetrag = IG-Erwerb mit USt und gleichzeitig VSt-Abzug. Deutsche USt entweder ebenfalls auf das jeweilige Aufwandskonto oder auf z.B. Schadensfälle. Die deutsche USt bekommen sie im Erstattungsverfahren nicht zurück da zu Unrecht in Rechnung gestellt. Sie müssen bei Amazon die österreischise UID hinterlegen.
Fall 2
Wie Fall 1. Bei Erwerben ist ausländische USt nie richtig und nie erstattungsfähig.
Fall 3
Wie Fall 1.
Fall 4
Wie Fall 1.
Fall 5
Amazon behandelt sie als Privatperson und stellt deshalb österreichische USt in Rechnung. Kein Vorsteuerabzug da USt zu Unrecht in Rechnung gestellt. Selbe Geschichte - UID bekannt geben.
Amazon Prime, wenn für betriebliche Einkäufe dann eventuell auf Eingangsfrachten. Wenn betrieblich dann ist das jedenfalls Aufwand.
Letzte Frage
Wie Fall 5 Die deutsche Firma überschreitet die Lieferschwelle nach Österreich und verrechnet daher Ö USt. Die ist zu Unrecht in Rechnung gestellt und daher eigentlich kein Vorsteuerabzug. Soweit ich weiß würde es auch nichts ändern wenn sie die VSt an Graz Stadt überweisen.
Fall 1
Nettobetrag = IG-Erwerb mit USt und gleichzeitig VSt-Abzug. Deutsche USt entweder ebenfalls auf das jeweilige Aufwandskonto oder auf z.B. Schadensfälle. Die deutsche USt bekommen sie im Erstattungsverfahren nicht zurück da zu Unrecht in Rechnung gestellt. Sie müssen bei Amazon die österreischise UID hinterlegen.
Fall 2
Wie Fall 1. Bei Erwerben ist ausländische USt nie richtig und nie erstattungsfähig.
Fall 3
Wie Fall 1.
Fall 4
Wie Fall 1.
Fall 5
Amazon behandelt sie als Privatperson und stellt deshalb österreichische USt in Rechnung. Kein Vorsteuerabzug da USt zu Unrecht in Rechnung gestellt. Selbe Geschichte - UID bekannt geben.
Amazon Prime, wenn für betriebliche Einkäufe dann eventuell auf Eingangsfrachten. Wenn betrieblich dann ist das jedenfalls Aufwand.
Letzte Frage
Wie Fall 5 Die deutsche Firma überschreitet die Lieferschwelle nach Österreich und verrechnet daher Ö USt. Die ist zu Unrecht in Rechnung gestellt und daher eigentlich kein Vorsteuerabzug. Soweit ich weiß würde es auch nichts ändern wenn sie die VSt an Graz Stadt überweisen.