12.03.2021, 09:06
Laut Österr. Einheitskontenrahmen der KSW (5/2017) gehört die Beistellung von Personal im Herstellungsbereich im Materialaufwand (Bezogene Herstellungsleistungen) ausgewiesen. Aufwand für beigestelltes Personal zB im Verwaltungsbereich gehört in der Klasse 7 ausgewiesen.