15.03.2021, 09:29
Guten Morgen,
ohne Anhaltspunkte aus dem Sachverhalt tut man sich immer schwer, ob es z.B. an der Anzahl der refundierten Tage, am nur pauschalen Ansatz für Sonderzahlungen oder an der Deckelung mit 150% HBGL liegen könnte.
Hier https://www.auva.at/cdscontent/?contenti...hsse671923 erläutert die AUVA ihre Zuschussberechnung - vielleicht hilft dieser link.
ohne Anhaltspunkte aus dem Sachverhalt tut man sich immer schwer, ob es z.B. an der Anzahl der refundierten Tage, am nur pauschalen Ansatz für Sonderzahlungen oder an der Deckelung mit 150% HBGL liegen könnte.
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