Lieber Herr Kurzböck,
Betrieb seit November 2021 in Kurzarbeit. Welche Bemessungsgrundlage ist für KUA Phase 4 für die Beihilfe heranzuziehen. Ist da das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit somit der Oktober 2020 heranzuziehen. Dh sollten inzwischen KV Erhöhungen etc. stattgefunden haben, werden diese nicht berücksichtigt?
Zusatzfrage - Wie ist es mit der Gastro - die haben am 1.4.2021 KV Erhöhung - wie läuft das ab
Vielen herzlichen Dank und ich hoffe es geht Ihnen gut.
Betrieb seit November 2021 in Kurzarbeit. Welche Bemessungsgrundlage ist für KUA Phase 4 für die Beihilfe heranzuziehen. Ist da das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit somit der Oktober 2020 heranzuziehen. Dh sollten inzwischen KV Erhöhungen etc. stattgefunden haben, werden diese nicht berücksichtigt?
Zusatzfrage - Wie ist es mit der Gastro - die haben am 1.4.2021 KV Erhöhung - wie läuft das ab
Vielen herzlichen Dank und ich hoffe es geht Ihnen gut.