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Kurzarbeit Phase 4 und Bemessungsgrundlage Beihilfe
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Betrieb seit November 2021 in Kurzarbeit. Welche Bemessungsgrundlage ist für KUA Phase 4 für die Beihilfe heranzuziehen. Ist da das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit somit der Oktober 2020 heranzuziehen. Dh sollten inzwischen  KV Erhöhungen etc. stattgefunden haben, werden diese nicht berücksichtigt?

Zusatzfrage - Wie ist es mit der Gastro - die haben am 1.4.2021 KV Erhöhung - wie läuft das ab

Vielen herzlichen Dank und ich hoffe es geht Ihnen gut.
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Kurzarbeit Phase 4 und Bemessungsgrundlage Beihilfe - von Andrea 2 - 17.03.2021, 09:31

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