Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE
#2
Kann ein betroffener Arbeitgeber hier selektiv vorgehen und den Bonus z.B. nur für jene seiner kurzarbeitenden AN zur Anwendung bringen & beantragen, deren AZ-Ausfall im März >50% war ?

Wo wird der Bonus "amtlich" publiziert. Ein FAQ erklärt ja nur, was in einem Gesetz oder einer Verordnung steht.
Oder ist das "amtliche Vehikel" die AMS-Bundesrichtlinie ?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE - von CGV1 - 18.03.2021, 16:49

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste