18.03.2019, 14:16
Siehe dazu Rz 4127 EStR:
Die nicht unter Rz 4117 ff fallenden Betriebsausgaben sind durch das Betriebsausgabenpauschale abgedeckt. Es handelt sich dabei insbesondere um Betriebsausgaben aus dem Titel
Abschreibungen (§§ 7, 8 und 13 EStG 1988),
Restbuchwerte abgehender Anlagen,
Investitionsfreibeträge,
Fremdmittelkosten,
Miete und Pacht,
Post und Telefon,
Betriebsstoffe (Brenn- und Treibstoffe),
Energie und Wasser,
Werbung,
Rechts- und Beratungskosten; Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, siehe Rz 4116a),
Provisionen, außer mengenabhängige Einkaufsprovisionen (siehe Rz 4117),
Büroausgaben,
Prämien für Betriebsversicherungen,
Betriebssteuern,
Instandhaltung, Reinigung durch Dritte,
Kraftfahrzeugkosten,
Reisekosten (einschließlich Tages- und Nächtigungsgelder),
Trinkgelder.
Liebe Grüße
Doris
Die nicht unter Rz 4117 ff fallenden Betriebsausgaben sind durch das Betriebsausgabenpauschale abgedeckt. Es handelt sich dabei insbesondere um Betriebsausgaben aus dem Titel
Abschreibungen (§§ 7, 8 und 13 EStG 1988),
Restbuchwerte abgehender Anlagen,
Investitionsfreibeträge,
Fremdmittelkosten,
Miete und Pacht,
Post und Telefon,
Betriebsstoffe (Brenn- und Treibstoffe),
Energie und Wasser,
Werbung,
Rechts- und Beratungskosten; Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, siehe Rz 4116a),
Provisionen, außer mengenabhängige Einkaufsprovisionen (siehe Rz 4117),
Büroausgaben,
Prämien für Betriebsversicherungen,
Betriebssteuern,
Instandhaltung, Reinigung durch Dritte,
Kraftfahrzeugkosten,
Reisekosten (einschließlich Tages- und Nächtigungsgelder),
Trinkgelder.
Liebe Grüße
Doris