25.03.2021, 09:19
Hallo Jeanny,
das ist nicht vorgesehen. Für die Berechnung der Lohnsteuer aus einem Dienstverhältnis ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er haftet für die Richtigkeit der Abrechnung.
Sofern die Freibetragsgrenze für Darlehen nicht überschritten wurde, ist es auch egal.
Beste Grüße
Alexander
das ist nicht vorgesehen. Für die Berechnung der Lohnsteuer aus einem Dienstverhältnis ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er haftet für die Richtigkeit der Abrechnung.
Sofern die Freibetragsgrenze für Darlehen nicht überschritten wurde, ist es auch egal.
Beste Grüße
Alexander