25.03.2021, 09:28
Liebe Margit,
Ich wusste gar nicht, dass bei Vermietung von mehr als 10 Betten noch Privatzimmervermietung ohne Gewerbeberechtigung vorliegt. Wenn eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, wären auch alle Unterstützungsmaßnahmen anwendbar.
Beste Grüße
Alexander
Ich wusste gar nicht, dass bei Vermietung von mehr als 10 Betten noch Privatzimmervermietung ohne Gewerbeberechtigung vorliegt. Wenn eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, wären auch alle Unterstützungsmaßnahmen anwendbar.
Beste Grüße
Alexander