28.03.2021, 11:21
aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Werklieferung, da der monetäre Wert des Klimageräts den der Dienstleistung übersteigt. Da folglich der Gegenstand der Leistung wegfällt, würde ich auch keine Bauleistung sehen und die Lieferung mit 20 % in Ordnung finden. Dass hier zuerst die Lieferung verrechnet wird und dann erst die Leistung hat vielleicht Liquiditätshintergründe und nicht unbedingt eine Konsequenz auf die Leistung in Summe. Auch bei der Beurteilung der konkreten Leistung muss glaub ich die Frage gestellt werden, ob das Klimagerät bewegbar ist oder direkt mit dem "Erdreich" verbunden ist. Bei Letzterem hätten wir klar eine Bauleistung, bei Ersterem tendenziell nicht. Wäre bloß meine Einschätzung. Praktisch gesehen reicht oft einfach die Übereinstimmung mit dem Lieferanten aus, vor allem in Zweifelsfällen.