29.03.2021, 19:33
Für den Fall, dass die Tages-NAZ bei Vollbeschäftigten 8 Stunden beträgt, so ist eine Arbeitsleistung, welche die 9. Tagesstunde einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin betrifft, als kollektivvertragliche Mehrstunde zu betrachten (also mit 50 % Zuschlag, Teiler 167).
Nachdem es sich bei der 9. Tagesstunde um keine Teilzeitmehrarbeit handelt, ist insoweit eine "Teilzeitdurchrechnung" dafür nicht möglich. Hierzu müsste man zusätzlich eine der kollektivvertraglichen Durchrechnungsvarianten, die für die "Vollarbeitszeit" gedacht sind, zur Anwendung bringen bzw. vereinbaren.
Nachdem es sich bei der 9. Tagesstunde um keine Teilzeitmehrarbeit handelt, ist insoweit eine "Teilzeitdurchrechnung" dafür nicht möglich. Hierzu müsste man zusätzlich eine der kollektivvertraglichen Durchrechnungsvarianten, die für die "Vollarbeitszeit" gedacht sind, zur Anwendung bringen bzw. vereinbaren.