01.04.2021, 16:27
Wir hatten vor einigen Jahren das gleiche Thema, und haben ab Jänner generell umgestellt. Die Ansage ist dazu, nein es gibt kein Problem damit, insofern dies auch ein KV zulässt bzw. es eine Einzelvereinbarung darüber gibt. Fakt ist jedenfalls, dass am Jahresende der gleiche Bezug (nicht jetzt Centgenau) rauskommen sollte, wie wenn er oder sie den gleichen Etat monatlich bekommen sollte. Achtung bei den Sonderzahlungen, die sollten gleich wie bei einem Monatslöhner ausbezahlt werden.
Schönes Osterfest und "Gsund bleibn"
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